Diese Strafe ist vom SV Waldhof Mannheim akzeptiert worden.
Das Urteil gegen die SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH sieht ein Unsportliches Verhalten der Anhänger des SVWs beim Spiel in der 2. Runde des DFB Pokal gegen den 1. FC Union Berlin vor. Darunter versteht sich das mehrmalige Abbrennen von Pyrotechnik auf der Otto Siffling Tribüne des Carl-Benz-Stadions vor und während dem Spiel.
Neben der Gelstrafe trägt die SV Waldhof Mannheim 07 Spielbetriebs GmbH ebenfalls die Verfahrenskosten.
Pressemitteilung SV Waldhof Mannheim